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Amtsblatt Nr. 21 / 2022 vom 30.09.2022
2012 Amtsblatt Nr. 9 Der Landkreis Schwandorf fördert den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst nach Maßgabe des Artikel 2 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG), der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und dieser Richtlinien. Vorhaben werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert. 1. Zweck der Zuwendung: Die Zuwendung soll den Gemeinden