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22. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 08. April 2019, 14:00 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 1 - Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019

Sachverhalt:

Der Vorsitzende Landrat Ebeling führt in den Sachverhalt ein (der Antrag „Eine Million für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde den Kreistagsmitgliedern einschließlich einer Anlage digital zur Verfügung gestellt). 

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, stellt den Antrag des Bündnis 90/Die Grünen vor. Es werde angeregt, einen Klimaschutzmanager einzustellen. Folgende Maßnahmen sollen vorangetrieben werden: Schulung und Fortbildung der Kreistagsmitglieder, der Hausmeister und der umweltbeauftragten Lehrkräfte sowie Energie, Wasser und Abfall und das Thema „Ökologisch bauen und dämmen“. Es solle ein E-Mobil und ÖPNV-Tag durchgeführt werden, Solaranlagen installiert werden und Pendlerparkplätze attraktiver gestaltet werden. Er schlägt vor, ähnlich wie der Landkreis Kulmbach, einen autofreien Sonntag durchzuführen. Für diese Maßnahmen sollen im Haushalt 2019 1 Mio. Euro bereitgestellt werden. Ein Finanzierungsvorschlag könne nachgereicht werden. 

Der VorsitzendeLandrat Ebeling weist darauf hin, dass der Landkreis Schwandorf einiges für den Klimaschutz unternehme. Er sei zum Beispiel dem Energieeffizienznetz beigetreten. Zum Thema „Ökologisch bauen und dämmen“ sei ebenfalls eine Veranstaltung durchgeführt worden. Der Stromverbrauch der landkreiseigenen Liegenschaften sei vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 sogar gesunken. Der Vorsitzende schlägt vor, die 1 Mio. Euro nicht in den Haushalt einzustellen und die vorgeschlagenen Maßnahmen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung Umweltschutz und Touristik (KUTA) zu diskutieren. 

KR Flierl, CSU, bringt ein, dass dieser Antrag mehr der Öffentlichkeitsarbeit diene. Es liege kein Finanzierungsvorschlag bei. Im Haushalt 2019 seien ausreichend Mittel für den Klimaschutz veranschlagt worden. Es sei sinnvoll den Antrag zurückzuziehen und die einzelnen Maßnahmen im KUTA zu beraten. Ansonsten sei der Antrag abzulehnen. 

KR Kimmerl, ÖDP, merkt an, dass bereits ein Maßnahmenkatalog vorliege, der jedoch überprüft werden müsse. Der Landkreis Amberg-Sulzbach biete eine Energieberatung an. Dies sei positiv. Eine solche Beratung könne zum Beispiel im Landratsamt im Sachgebiet A.4 – Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung angesiedelt werden. Der ÖPNV Tag des Landkreises Kulmbach sei positiv. Jedoch sei dieser nicht mit einem autofreien Sonntag zu vergleichen. Für die Pendlerparkplätze sei der Landkreis nicht zuständig. Auf einigen Liegenschaftsgebäuden seien bereits Photovoltaikanlagen angebracht. Der Landkreis Schwandorf habe bereits ein Klimaschutzkonzept. Wie sich der Betrag von 1 Mio. Euro zusammensetze, sei nicht nachzuvollziehen. Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ enthalte gute Anregungen, die in den Ausschüssen behandelt werden sollen. Im Allgemeinen sei der Antrag jedoch abzulehnen. 

KR Sommer informiert, dass die aufgeführten Maßnahmen auch den Landkreisgemeinden zu Gute kämen und dass die geforderte 1 Mio. Euro im Vergleich zum Gesamthaushaltsvolumen (169 Mio. Euro) niedrig sei. 

KRin Thanheiser, SPD, merkt an, dass der Landkreis Schwandorf zwar ein Klimaschutzkonzept habe, jedoch noch keine Änderung im Umweltbewusstsein der Bürger zu erkennen sei. Die 1 Mio. Euro sei deshalb zu vertreten. Die SPD-Fraktion sehe den Antrag als politisches Symbol und könne diesem zustimmen. 

KRin Schlögl, FWG, informiert, dass der Antrag ohne eine fundierte Basis an Zahlen gestellt worden sei. Der Landkreis habe bei jeder Baumaßnahme Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt. Die Freie Wählergemeinschaft würde den Antrag nicht unterstützen.

KR Sommer räumt ein, dass statt der geforderten 1 Mio. Euro auch 500.000,00 Euro in den Haushalt eingestellt werden können. 

KR Alfred Damm, ÖDP, merkt an, dass im vorliegenden Antrag nicht explizit stehe, dass ein Klimaschutzmanager eingestellt werden solle. Es sei nicht notwendig, für die Durchführung der Maßnahmen 500.000,00 Euro bzw. 1 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen, da noch kein genaues Konzept vorliegen würde. 

KR Sommer bringt ein, dass ein Klimaschutzmanager schon mehrmals gefordert worden sei. Dieser sei jedoch immer abgelehnt worden. 

KR Hanisch, FWG, weist darauf hin, dass er den Antrag als unvorbereitet betrachte. Er enthalte keine konkreten Ansätze. Der Antrag diene lediglich der Öffentlichkeitsarbeit. 

KRin Juniec-Möller, Bündnis 90/Die Grünen, informiert, dass die Maßnahmen für den Umweltschutz, die beim Sanieren eingehalten würden, rein der Gesetzeslage entsprächen. Die 1 Mio. Euro für den Klimaschutz wäre ein sinnvoller Beitrag gewesen, um vor allem in Photovoltaik zu investieren. Der Landkreis hätte zeigen können, dass es notwendig sei, ein bisschen mehr als die Pflicht zu machen. 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt noch einmal vor, sich mit den Maßnahmen des Antrages im Rahmen der Ausschusssitzung zu beraten und dann gegebenenfalls haushaltsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Der Antragsteller KR Sommer besteht aber auf eine Beschlussfassung über seinen Antrag. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über den in Abstimmung mit dem Antragsteller geänderten Beschlussvorschlag:

„Für die vorgeschlagenen Klima- und Umweltschutzmaßnahmen soll ein Haushaltstitel in Höhe von 500.000,00 Euro gebildet werden.“

Beschluss:

Für die vorgeschlagenen Klima- und Umweltschutzmaßnahmen soll kein Haushaltstitel in Höhe von 500.000,00 Euro gebildet werden.

 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verweist auf den Vorlagebericht des Sachgebiets 1.3, der einschließlich folgender Anlagen den Kreistagsmitgliedern vorliegt: Finanzplan für die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2022, Haushaltsrechtlicher Stellenplan 2019, Investitionsprogramm 2019, Investitionsprogramm 2019 Zusammenfassung. 

Der Kreishaushalt wurde in folgenden Sitzungen vorberaten:

Jugendhilfeausschuss am 3. Dezember 2018, Beschluss-Nr. 81

Ausschuss für Planung und Bau am 19. Februar 2019, Beschluss-Nr. 378

Kreistag am 11. März 2019, Beschluss-Nr. 193 (Einbringung Haushaltsentwurf)

Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur am 12. März 2019, Beschluss-Nr. 49

Personalausschuss am 18. März 2019, Beschluss-Nr. 148

Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik am 20. März 2019, Beschluss-Nr. 93

Kreisausschuss am 25. März 2019, Beschluss-Nr. 200 (Jahresrechnung) sowie Beschluss-Nr. 201 

Anschließend folgen die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden KRin Thanheiser – SPD, KR Flierl – CSU, KRin Schlögl – FWG, KR Meier – JW, KR Kimmerl – ÖDP und KR Sommer – Bündnis 90/Die Grünen (s. Anlagen). 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling fordert zur Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag auf. 

Beschluss: 

1. Der Kreistag stimmt der Haushaltssatzung zu: 

Haushaltssatzung des Landkreises Schwandorf für das Haushaltsjahr 2019 

Auf Grund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung (LKrO) erlässt der Landkreis folgende Haushaltssatzung: 

                    § 1 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt

             in den Einnahmen und Ausgaben mit                      139.673.982 € 

und 

im Vermögenshaushalt

             in den Einnahmen und Ausgaben mit                        29.801.676 € 

ab. 

                    § 2 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt. 

                    § 3 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 9.750.000 festgesetzt. 

                    § 4 

(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 69.573.288 € (Umlagesoll) festgesetzt.   

(2) Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden, vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

Grundsteuer A (ohne gemeindefreie Gebiete)                1.121.408 €
Grundsteuer B                                                               12.711.930 €
Gewerbesteuer                                                              55.308.759 €
Einkommensteuerbeteiligung                                        64.439.844 €
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer        7.905.244 €
80 % der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen 2018  24.163.500 €
 
Summe der Umlagegrundlagen                                   165.650.685 €

(3) Die Umlagesätze für die Kreisumlage nach Art. 18 Abs. 3 FAG werden einheitlich auf 42,00 v. H. festgesetzt.                                                                                 

(4)  Die Steuersätze (Hebesätze) für Steuern, die der Landkreis aus gemeindefreien Grundstücken erhebt, werden wie folgt festgesetzt:                                       

           1. Grundsteuer für die land- und forstwirt-
               wirtschaftlichen Betriebe (A)                                               310 v. H. 

           2. Grundsteuer für die Grundstücke (B)                                310 v. H. 

           3. Gewerbesteuer                                                                  400 v. H. 

                    § 5 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 festgesetzt. 

                    § 6 

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
 

2. Der Kreistag stimmt dem als Anlage vorgelegten Finanzplan mit dem zugrundeliegenden Investitionsprogramm sowie dem haushaltsrechtlichen Stellenplan 2019 zu.

Anlagen:

Haushaltsrede SPD, KRin Thanheiser 

Haushaltsrede-Stichpunkte CSU, KR Flierl

Haushaltsrede FWG, KRin Schlögl 

Haushaltsrede JW, KR Meier

Haushaltsrede ÖDP, KR Kimmerl