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17. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 25. März 2019, 14:00 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf (U 57)

Tagesordnungspunkt 8 - Delegation der Insolvenzberatung für den Bereich der Verbraucherinsolvenz auf die kreisfreien Städte und Landkreise; Beauftragung der Beratungsstellen im Landkreis und Mittelverteilung im Jahr 2019

Der Vorsitzende Landrat Ebeling gibt Auskunft über den Sachverhalt.

Beschluss:

1. Für 2019 werden die dem Landkreis Schwandorf vom Freistaat Bayern im Zuge der Delegation der Insolvenzberatung zugeteilten 

    Delegationsmittel wie folgt auf die Beratungsstellen des ARV, der AWO und der Diakonie aufgeteilt:

    a) Der Grundsockelbetrag von 30.000 € wird pauschal zu je einem Drittel an die Beratungsstellen weitergegeben.

    b) Die Ausgleichszahlung nach der einwohnerabhängigen Verteilung von voraussichtlich 55.677 € wird entsprechend dem 

        Durchschnitt der in den Jahren 2017 und 2016 an die Regierung der Oberpfalz gemeldeten Insolvenzfälle auf die drei 

        Beratungsstellen aufgeteilt.

2. Der Landrat wird ermächtigt, mit den Trägerverbänden der Beratungsstellen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung für

    2019 abzuschließen.

3. Sollte ein Verband unter diesen Bedingungen nicht zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung bereit sein, sind die

    Delegationsmittel nach den genannten Grundsätzen unter den übrigen Verbänden aufzuteilen.