Netzwerk Soziale Fachberatung im Landkreis Schwandorf
Das Netzwerk Soziale Fachberatung ist ein Zusammenschluss sozialer Beratungsangebote des Landkreises Schwandorf
SADpass
Das soziale und kulturelle Leben wird von den Menschen, die im Landkreis Schwandorf leben, gestaltet. Viele tragen etwas dazu bei. So erleben wir Nachbarschaft, Freundschaften, Kultur, Sport und Erholung. Die Aktion SADpass will gegenseitige Unterstützung, Eigeninitiative und Selbsthilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen fördern. Auf diese Weise entsteht Lebensqualität, die allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. Damit auch Menschen mit geringem Einkommen dabei sein können, werden mit dem SADpass bestimmte Kosten wie zum Beispiel Eintrittsgelder, Gebühren oder Beiträge ermäßigt
Wer erhält den SADpass?
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Schwandorf oder im Landkreis Schwandorf haben und von der GEZ befreit sind, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen oder Geringverdiener sind (Einkommen unter Bedarf von : Regelsatz f. AntragstellerIn 546 €, RS für PartnerIn 328 €, RS für Kinder bis 6 Jahre 215 €, Kinder bis 14 Jahre 251 €, Kinder bis 18 Jahre 287 € + Miete incl. Mietnebenkosten + Mehrbedarf wegen Alleinerziehend 44 € oder 131 €).
Darüber hinaus erhalten Haushaltsangehörige auf Antrag eine Zusatzkarte.
Der SADpass wird im Landratsamt Schwandorf bei der ZEBIS (Zentrale Bürgerinformationsstelle) im Foyer ausgestellt. Der Pass kann dort persönlich beantragt werden oder per Post. Antragsformulare für den SADpass sind auch erhältlich bei allen sozialen Beratungsstellen oder bei den Kommunen des Landkreises Schwandorf und hier im Internet
Darüber hinaus erhalten Haushaltsangehörige auf Antrag eine Zusatzkarte.
Der SADpass wird im Landratsamt Schwandorf bei der ZEBIS (Zentrale Bürgerinformationsstelle) im Foyer ausgestellt. Der Pass kann dort persönlich beantragt werden oder per Post. Antragsformulare für den SADpass sind auch erhältlich bei allen sozialen Beratungsstellen oder bei den Kommunen des Landkreises Schwandorf und hier im Internet
Vergünstigungen und Dauer der Gültigkeit
| Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr (nur Busse; Stadt/Landkreis Schwandorf)Gutscheine für Tageszeitungen (Der neue Tag, Mittelbayerische Zeitung)Ermäßigungen im Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereich. Der SADpass gilt nur, solange Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld, Sozialhilfe bzw. Befreiung von der GEZ Gebühr gewährt werden, längstens jedoch ein Jahr. Nach einem Jahr besteht die Möglichkeit auf Verlängerung. |
Um eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten, sind der jeweils gültige Bescheid über die Befreiung von der GEZ-Gebühr oder des Arbeitslosengeldes II/Sozialgeldes , der Sozialhilfe, des Kinderzuschlags oder alle Einkommensnachweise ( nur bei Geringverdienenden) dem Antrag beizulegen.
Ansprechpartnerin im Landratsamt
Helga Forster, Telefon 09431 / 471 357, Helga.Forster@landkreis-schwandorf.de
Formulare und Hinweisblätter
SADpass Infoflyer
Antrag auf einen SADpass
Hinweise für Ihren Antrag auf den SAD-Pass
Ermäßigungsliste für SADpass-Berechtigte
Antrag auf einen SADpass
Hinweise für Ihren Antrag auf den SAD-Pass
Ermäßigungsliste für SADpass-Berechtigte
