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Heimaufsicht

Die Aufgabe der Heimaufsicht, Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) besteht darin, in stationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen, in einem stationären Hospiz sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Der FQA obliegt somit eine Überwachungs- und Kontrollfunktion.

Oberstes Ziel des behördlichen Handelns ist, die Würde, den Schutz und die Interessen von alten, pflegebedürftigen und von einer Behinderung betroffenen Menschen sicherzustellen.

Die Kontrollen erfolgen unangemeldet, turnusgemäß sowie anlassbezogen, z.B. aufgrund von Beschwerden. Die Prüfungen werden anhand eines bayernweit einheitlich geltenden Prüfleitfadens durchgeführt und erstrecken sich insbesondere auf die Wohnqualität, die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Bewohner/innen, die Versorgung mit Medikamenten, die personelle Ausstattung, die hygienischen Verhältnisse sowie die Organisation und Struktur der jeweiligen Einrichtung. Wenn es notwendig ist, trifft die FQA dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Einrichtungen, z.B. in Form von heimrechtlichen Anordnungen.

Neben der Überwachungs- und Kontrollfunktion hat die FQA sowohl gegenüber den Trägern und Einrichtungen als auch den Bewohnern/innen, Angehörigen, Betreuern und der gewählten Bewohnervertretung eine Beratungsfunktion und nimmt Informationstätigkeiten wahr.