Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Kommunale Sportlerehrung; Verleihung einer Ehrengabe
Zuständige Behörde:
Sachgebiet A.2 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Sport
Leitung Manuel Lischka
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Manuel Lischka
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
09431 / 471 -421
09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:
09431 / 471 - 421
09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Raum 136, 1. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Raum 136, 1. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 352
09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 141, 1.Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 141, 1.Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023
Stand: 13.09.2023
Beschreibung
Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen können die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der Gemeinde im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt werden.
Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien können in der einer Richtlinie geregelt werden.