Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Zuständige Behörde:
Leitung Heinz Kafurka
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 116
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 205, 2. Obergeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 116
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 206, 2. Obergeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 116
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 203, 2. Obergeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 116
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 210, 2. Obergeschoss, Nordflur
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Verwandte Themen
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
- Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
- Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Redaktionell verantwortlich
Stand: 06.05.2024