Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Ausländerrecht; Informationen zur Härtefallkommission des Landes Bayern
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Kurzbeschreibung
Die Härtefallkommission beurteilt in Einzelfällen, ob die Anwendung des Ausländerrechts zu einer dringenden persönlichen oder humanitären Härte führt, die eine weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.09.2023
Stand: 18.09.2023