Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 679
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E43, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E43, Erdgeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2023
Stand: 21.08.2023